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Notruf 110

Falls Sie in einen polizeilich relevanten Vorfall oder Unfall verwickelt werden und die Polizei verständigen müssen, rufen Sie bitte die „110“ an. (Das Rufen eines Polizeibeamten ist kostenlos.)

Wenn ein Polizeibeamter den Anruf entgegennimmt, teilen Sie ihm bitte mit:

ob es sich um einen Vorfall oder Unfall handelt,

was genau vorgefallen ist.

Der Polizeibeamte wird anschließend die notwendigen Informationen der Reihe nach abfragen. Bitte bewahren Sie Ruhe und beantworten Sie die Fragen.

Wenn Sie mit einem in Japan abgeschlossenen Smartphone-Vertrag die 110 anrufen, werden die GPS-Standortinformationen Ihres Smartphones automatisch an die Polizei übermittelt. (Bei Smartphones mit internationalem Roaming-Vertrag kann es vorkommen, dass die GPS-Standortinformationen nicht übermittelt werden.)

Wenn Sie sich in einem Gebäude befinden, wo keine GPS-Daten erfasst werden konnten, fragt der Polizeibeamte nach:

dem Namen des Apartmenthauses und der Wohnungsnummer oder

nahegelegenen Geschäften, Kreuzungen, Bahnhöfen oder anderen Orientierungspunkten,

sowie nach der Nummer auf dem blauen Aufkleber mit der Aufschrift „OPP“, der an Verkehrszeichen angebracht ist.

Falls Sie sich sprachlich nicht verständigen können, wird der Anruf an ein Dolmetscherzentrum weitergeleitet. Bitte bleiben Sie dann so lange in der Leitung ohne aufzulegen.

Bitte warten Sie auch nach Beendigung des Gesprächs noch auf das Eintreffen der Polizei, die für ihre weitere Sicherheit sorgen wird.

Die „110“ ist eine Notrufnummer. Für Anfragen zu verlorenen Gegenständen oder allgemeinen Problemen wenden Sie sich bitte persönlich an eine nahegelegene Polizeiwache (Kōban) oder ein Polizeirevier und erstatten Sie dort Meldung.